WEG-Verwaltung wechseln

Unzufrieden? Zeit für einen klaren Neustart.

Wenn Rückmeldungen ausbleiben, Zahlen unklar sind oder Aufgaben liegen bleiben, braucht Ihre Gemeinschaft wieder Verlässlichkeit. Wir übernehmen Ihre WEG strukturiert – mit guter Kommunikation und ohne unnötigen Stillstand.

01Direkter persönlicher Ansprechpartner
02Digitales Kundenportal rund um die Uhr
03Antwort normalerweise innerhalb von 24 Stunden

Verwaltungswechsel ohne Leerlauf

Wir übernehmen dort, wo Ihre WEG heute steht.

Ein Wechsel muss nicht bis zum Jahresende warten. Wir schaffen schnell einen Überblick, sichern die laufenden Aufgaben und informieren die Gemeinschaft transparent über das weitere Vorgehen.

01 / KOMMUNIKATION

Wieder wissen, was passiert

Wir benennen Zuständigkeiten, reagieren verlässlich und informieren verständlich über offene Vorgänge, Entscheidungen und nächste Schritte. Ihr fester Ansprechpartner kennt die Gemeinschaft und ihre Themen.

02 / BUCHHALTUNG

Zahlen direkt weiterführen

Ab dem Start der Verwaltung übernehmen wir die laufende Buchhaltung. Übergebene Konten, Belege, Forderungen und Zahlungen werden strukturiert geprüft und ohne vermeidbare Verzögerung weiterbearbeitet.

03 / ABRECHNUNG

Das laufende Jahr abschließen

Wir übernehmen die Jahresabrechnung auch dann, wenn der Wechsel im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgt. Fehlende Unterlagen und offene Vorarbeiten machen wir früh sichtbar und stimmen das Vorgehen ab.

Der Weg zur neuen Verwaltung

Ein geordneter Übergang in vier Schritten.

Jede WEG bringt eine andere Ausgangslage mit. Unser Ablauf schafft trotzdem von Anfang an Orientierung und schützt die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft.

1

Kennenlernen

Wir besprechen Größe, Situation, Erwartungen und die wichtigsten offenen Themen Ihrer WEG.

2

Wechsel vorbereiten

Wir klären Starttermin, benötigte Beschlüsse und die Unterlagen für eine saubere Übergabe.

3

Unterlagen übernehmen

Konten, Verträge, Beschlüsse, Belege und laufende Vorgänge werden erfasst und geprüft.

4

Verwaltung fortführen

Buchhaltung, Kommunikation und dringende Aufgaben laufen unter klaren Zuständigkeiten weiter.

Kurz beantwortet

Fragen zum Verwalterwechsel.

Was Wohnungseigentümer vor der Übernahme ihrer WEG wissen möchten.

Kann die bestehende WEG-Verwaltung unterjährig gewechselt werden?

Ja. Die Wohnungseigentümer können den bisherigen Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen und durch einen weiteren Beschluss eine neue Verwaltung bestellen. Beide Beschlussgegenstände sollten in der Einladung eindeutig angekündigt werden; grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Abberufung beendet das Verwalteramt, aber nicht zwingend sofort den Verwaltervertrag. Nach § 26 Abs. 3 WEG endet dieser spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Vertragliche Kündigungsregelungen können ein früheres Ende ermöglichen. Liegt ein wichtiger Grund vor – etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung, aufgrund derer die Fortsetzung unzumutbar ist –, kann je nach Einzelfall zusätzlich eine außerordentliche fristlose Kündigung des Verwaltervertrags nach § 626 BGB in Betracht kommen. Für die Abberufung selbst ist dagegen kein wichtiger Grund erforderlich.

Abberufung, Neubestellung und Beendigung des Verwaltervertrags sollten deshalb eindeutig und getrennt beschlossen sowie in der Niederschrift dokumentiert werden. Kündigungsfristen und wichtige Gründe sollten im konkreten Fall rechtlich geprüft werden.

Was passiert mit der Buchhaltung beim Verwalterwechsel?

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung ab Verwaltungsbeginn und arbeiten uns strukturiert in die übergebenen Konten, Belege und offenen Vorgänge ein.

Wer erstellt die Jahresabrechnung nach dem Wechsel?

Wir übernehmen auch die Abrechnung für das laufende Wirtschaftsjahr. Welche Unterlagen und Vorarbeiten dafür benötigt werden, klären wir frühzeitig im Übergabeprozess.

Wie schnell erhalten Eigentümer wieder Auskunft?

Nach der Übernahme richten wir klare Kommunikationswege ein. Über unser Kundenportal können Anliegen jederzeit eingereicht und nachvollzogen werden; persönlich antworten wir normalerweise innerhalb von 24 Stunden.

Vertraulich und unverbindlich

Sprechen wir über Ihre WEG.

Schildern Sie uns kurz, was aktuell nicht funktioniert und wann Sie wechseln möchten. Angaben zu Größe, Vertragsstand und dringenden offenen Themen helfen uns bei der Vorbereitung.

Ihre Nachricht wird vertraulich übermittelt. Wir melden uns normalerweise innerhalb von 24 Stunden persönlich zurück.

Alternativ erreichen Sie uns unter +49 4176 2609920 oder info@reinhold-immo.de.